Waffenrecht-Referendum im Überblick
ABSTIMMUNGS-DATUM
Am 19. Mai entscheidet das Schweizer Volk über das Referendum «Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht»
DAS SCHWEIZER WAFFENRECHT
Das Schweizer Waffenrecht hat zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen.
ZIEL DER EU-WAFFENRECHT-LINIE IN DER SCHWEIZ
Nach den Terroranschlägen in Paris hatte die EU das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten verschärft.
DARUM IST DIE SCHWEIZ ALS NICHT-EU-MITGLIED BETROFFEN
Weil die Schweiz Mitglied des Schengenraums ist, muss sie diese Verschärfung übernehmen und das eigene Waffenrecht anpassen. Sonst droht die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit.
DAS IST NEU
Die Herkunft von Waffen soll genau geklärt werden. Verbesserung des Informationsaustausch zwischen Schengenstaaten. So soll bekannt gegeben werden, wenn jemanden in der EU eine Waffe verweigert wurde.
FOLGENDE WAFFEN SIND VERBOTEN
- Umgebaute, halbautomatische Handfeuerwaffen (Stgw 57 & 90) - Handfeuerwaffen mit mehr als 10 Schuss - Faustfeuerwaffen mit mehr als 20 Schuss - Handfeuerwaffen mit Klapp- oder Teleskopschaft
DAS BLEIBT GLEICH
Halbautomatische Waffen mit grossem Magazin können behaltet , müssen aber innerhalb von 3 Jahren dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Neu: Schiesshäufigkeit oder Schützenmitgliedschaft melden.
WAS MACHE ICH MIT MEINER RS-WAFFE?
In Sache Armeewaffen konnte die Schweiz in Brüssel eine Ausnahme aushandeln. Somit fällt das Sturmgewehr (Stgw 57 & 90) nicht in die Kategorie der verbotenen Waffen.
DAS EMPFIEHLT DER BUNDESRAT UND DAS PARLAMENT
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Im Nationalrat sprachen sich 120 Mitglieder für die Vorlage aus, 69 dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 34 zu 6 Stimmen angenommen.
WELCHE PARTEIEN SIND DAFÜR, WELCHE DAGEGEN?
JA: SP, FDP, CVP, Grüne, GLP, BDP und EVP NEIN: SVP